Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anerkennung
Als Grundlage unserer Angebote sowie für die Ausführung der Aufträge gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen und im Übrigen die VOB (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) in der jeweils neuesten Fassung.
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. des zugrunde liegenden Angebotes der Firma BBG Betonbohr Celle GmbH an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen mit Mitarbeitern der Firma BBG Betonbohr Celle GmbH gelten als unverbindlich! Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung.

3. Ansatz der Bohrpunkte und der Sägeschnitte
Die Bohrpunkte mit Angaben der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung.
Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder von dem Auftrag zurückzutreten.

4. Gestellung von Wasser und Strom
Vom Auftraggeber sind Wasser und elektrische Energie in max. 50 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag die erforderlichen Daten zu gewährleisten.
Wasserdruck: 1 bar(an der Arbeitsstelle); Elektr. Energie: 230V/16 Ampere und 380 V/32 Ampere

5. Sondergenehmigungen/Statik
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten rechtzeitig alle für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Sondergenehmigungen einzuholen und die Statik zu prüfen.

6. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte.
Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, zu jedem Wochenschluss eine Teilrechnung zu erstellen.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Auf alle Preise wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet.
Alle Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu begründen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist wenden wir das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen an. Es berechtigt uns, Verzugszinsen von mindestens 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen vom 11. Tag nach Rechnungsdatum. Unabhängig davon sind wir berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

7. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind - sinngemäß zu VOB, Teil A §§ 13 und 14 - ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Haftung
Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten unseres Personals oder unserer Einrichtungen zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Eine Haftung für Wasserschäden, sowie Beschädigungen von nicht sichtbaren Leitungen kann in keinem Fall übernommen werden! Die Instandsetzung ist Sache des Auftraggebers.
Auch nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden sollte oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden.
Wir haften für nachgewiesene Mängel nur mit Ersatzleistungen oder Reparatur nach unserer Wahl. Die von uns hergestellten Öffnungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Herstellung gegen Unfallgefahr und Einbruch abzusichern.

9. Lohn- und Materialgleitklausel
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, gilt folgende Regelung:
Für die Dauer von drei Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise als verbindlich. Danach sind wir berechtigt, bei Erhöhung des Bau-Lohntarifvertrages je Prozent Tarifänderung die Angebotspreise um 0,5 Prozent anzupassen. Bei Änderung der Materialkosten um mehr als 5 Prozent sind wir berechtigt, die Erhöhung dem Auftraggeber weiterzuberechnen.

10. Vorbehalte
Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht dem Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, sind wir berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten.

11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt - soweit nach § 38 ZPO zulässig - das für uns oder das für das Bauprojekt zuständige Gericht als vereinbart. Das gilt auch für Klagen in Wechsel- und Scheckprozessen.
Alle Inlands- und Auslandsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung nichtig sein, so gelten die anderen Bedingungen unverändert weiter und ersatzweise gelten die Regelungen der VOB bzw. die gesetzlichen Regelungen.

13. Datenschutz
Einsehbar unter www.diebetonbohrer.de